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WISSENSWERTES FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
12. WISSENSWERTES
Papiere und Urkunden
Da Sie bestimmte Urkunden, Bescheinigungen und Dokumente
immer wieder vorweisen und vorlegen müssen, um
z. B. Leistungen beantragen zu können oder Vergünstigungen
zu erhalten, ist es sinnvoll, die einzelnen Papiere zusammengefasst
an einem bestimmten Ort aufzubewahren. Dies
geschieht am besten in der Weise, dass Sie einen Ordner
für Ihre Papiere anlegen, der folgenden Inhalt haben sollte:
nn Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienstammbuch
nn Sparbücher, Bankdepot
nn Versicherungs- und Sterbegeldpolicen
nn Sozialversicherungsunterlagen
nn Rentenbescheide
nn Mietvertrag, Mietbücher, Mietquittungen
nn bei Hausbesitz: Grundbuchauszug und andere Unterlagen
nn Abonnementsverträge
nn Testament
nn Vermögensverzeichnis
nn Anschriftenverzeichnis der näheren Angehörigen und
Freunde
nn sonstige wichtige persönliche Papiere
Personalausweis und Reisepass
Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass
benötigen, wenden Sie sich an die
Stadt Lippstadt – Fachbereich Recht und Ordnung –
Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen
Geiststraße 47 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 980-0
E-Mail: post@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Sprechzeiten:
Mo. 08:00 – 16:00 Uhr
Di., Mi. 08:00 – 12:30 und 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:30 und 14:00 – 17:30 Uhr
Fr. 08:00 – 12:30 Uhr
Wenn Sie durch Krankheit oder Alter behindert sind und
den Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen (Einwohnermeldeamt)
nicht ohne Hilfe aufsuchen können,
informieren Sie sich über die Fahr- und Begleitdienste der
Freien Wohlfahrtsverbände in Lippstadt (Kapitel 4 „Beratung
und Hilfe“, Seite 31) oder beim Seniorenbüro der
Stadt Lippstadt (Tel.: 02941 980-681).
Steuertipps
Auch Altersbezüge, Witwenrenten, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten
sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.
Bei den meisten Renten, insbesondere denjenigen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung, kommt es
jedoch zu keiner Steuererhebung, weil der Grundfreibetrag
regelmäßig höher ist als der „Ertragsanteil“ der Rente.
Eine Steuerschuld besteht aber in der Regel dann, wenn
zur Rente noch andere Einkünfte erzielt werden (z. B.
Beamten- oder Werkspensionen, Mieteinkünfte usw.).
Wenn Sie Zweifel bezüglich der Steuerpflicht Ihrer Einkünfte
haben, wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.
Finanzamt Lippstadt
Im Grünen Winkel 3 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 982-0
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesfinanzministerium
unter der Internetadresse:
www.Bundesfinanzministerium.de
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