6. FINANZIELLE ABSICHERUNG UND HILFEN
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6. FINANZIELLE ABSICHERUNG UND HILFEN
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
wird für Personen gewährt, die entweder
nn zwischen 18 und 65 Jahren und dauerhaft erwerbsgemindert
(im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung)
oder
nn über 65 Jahre alt sind.
Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren
sind, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben:
Die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
ist eine bedarfsdeckende Leistung zur
Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Berechnung der
Geldleistungen erfolgt – vereinfacht dargestellt – durch
rechnerische Zusammenstellung eines Gesamtbedarfs
zum Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene
Unterkunftskosten). Diesem Betrag werden die vorhandenen
eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen)
gegenübergestellt.
Es gibt noch immer viele Bürger, die Sozialleistungen nicht
in Anspruch nehmen, weil sie glauben, diese zurückzahlen
zu müssen. Diese Einschätzung ist grundsätzlich nicht
richtig. Grundsicherung ist keine „Armenfürsorge“ früherer
Art, sondern stellt einen gesetzlichen Anspruch dar,
sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bedenken Sie bitte in diesem Zusammenhang auch,
dass bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern
grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, es sei denn, dass
die Unterhaltspflichtigen im Einzelfall über ein sehr hohes
Einkommen verfügen (mehr als 100.000 e jährlich).
Lassen Sie sich zu den Fragen der Grundsicherung unverbindlich
bei der Stadt Lippstadt beraten. Die Mitarbeiter
helfen Ihnen gerne weiter:
Stadt Lippstadt
– Fachbereich Familie, Schule und Soziales –
Fachdienst Soziale Leistungen
Geiststraße 47 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 980-0
E-Mail: post@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Sozialhilfe
Personen, die weder Grundsicherung für Arbeitsuchende
noch Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
erhalten können, haben unter Umständen
einen Anspruch auf Sozialhilfe. Auch die Höhe der
Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt wird durch rechnerische
Gegenüberstellung eines Gesamtbedarfs zum
Lebensunterhalt (Regelbedarf, Zuschläge, angemessene
Unterkunftskosten) und den vorhandenen eigenen Mitteln
(Einkommen und Vermögen) ermittelt.
Lassen Sie sich zu den Fragen der Sozialhilfe unverbindlich
bei der Stadt Lippstadt beraten. Die Mitarbeiter helfen
Ihnen gerne weiter:
Stadt Lippstadt
– Fachbereich Familie, Schule und Soziales –
Fachdienst Soziale Leistungen
Geiststraße 47 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 980-657
E-Mail: post@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
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