5. LEBEN IN SICHERHEIT
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Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Sicherheit haben,
wenden Sie sich bitte an die:
Kreispolizeibehörde Soest
Direktion K
Kriminalkommissariat 1, Kriminalprävention/Opferschutz
Walburger-Osthofen-Wallstraße 2 · 59494 Soest
Tel.: 02921 91004135
E-Mail: kkv.soest@polizei.nrw.de
Internet: www.polizei.nrw.de/soest
Verträge an der Haustür
Es kommt vor, dass Vertreter
an der Haustür klingeln und
Verträge abschließen wollen.
Hier sollten Sie äußerst vorsichtig
sein: Oftmals handelt
es sich um geschulte Vertreter,
die darin geübt sind, den
Überraschungseffekt auszunutzen.
An der Haustür haben
Sie nicht die Möglichkeit,
Verträge zu vergleichen. Man
ist unvorbereitet und dadurch
empfänglicher für die Anpreisungen
des Vertreters.
An folgende Grundregeln sollte man sich in solchen Situationen
halten:
nn Niemals einen Vertreter in die Wohnung lassen.
nn Niemals Vorkasse bezahlen.
nn Niemals etwas unterschreiben, was man nicht versteht.
nn Wenn man unsicher ist, lieber nicht unterschreiben.
Haben Sie doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen,
ist der Vertrag zwar wirksam, man kann ihn aber
in aller Regel widerrufen. Durch einen Widerruf ist man
nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dafür hat man
grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Wurde allerdings
ein Produkt gekauft, so beginnt die Frist erst zu
laufen, wenn die Ware geliefert wurde. Wurde der Verbraucher
nicht über sein Recht zum Widerruf informiert,
erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten
und 14 Tagen. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner
erklärt werden. Nicht ausreichend ist es, die
Ware einfach zurückzusenden. Eine Begründung für den
Widerruf muss aber nicht mitgeliefert werden.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
Häufig werden Verkaufs- und Werbeveranstaltungen,
die sog. „Kaffeefahrten“, angeboten, die mit vielen Versprechungen
locken. Wer auf einer Freizeitveranstaltung
(wie einer Kaffeefahrt) Waren erwirbt und dies im Nachhinein
bereut, muss nicht am Kaufvertrag festhalten.
Drückt der Preis der neuen Heizdecke auf den Magen oder
kommen doch Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung
der Mineralstoffkapseln, können Sie innerhalb von
14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. ab Erhalt der Waren
ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen.
Der Fristbeginn setzt aber voraus, dass eine ordnungsgemäße
Belehrung über das Widerrufsrecht stattgefunden
hat. Andernfalls haben Sie für den Widerruf sogar ein
Jahr und 14 Tage Zeit.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
Unerwünschte Telefonwerbung
Ob Versicherungen, Telefontarife oder Zeitungsabonnements
– telefonisch werden Ihnen die unterschiedlichsten
Produkte angeboten. Mit freundlicher Stimme versuchen
geschulte Mitarbeiter Sie in ein Gespräch zu verwickeln
und zu überrumpeln. Erhalten Sie einen solchen unerbetenen
Anruf, so ist dieser unzulässig.
© Siegfried-Fries / pixelio.de
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