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Wissenswertes für Seniorinnen und Senioren
lehen z. B. für eine Zwischenfinanzierung bei Umsiedlung
in ein Heim aufzunehmen oder betreiben Sie ein
Handelsgewerbe oder eine Personen- oder Kapitalgesellschaft,
ist eine notarielle Beurkundung zwingend
vorgeschrieben.
nn Banken erkennen eine Vorsorgevollmacht in der Regel
nur dann an, wenn Ihre Unterschrift bankintern bestätigt
oder notariell beurkundet wurde. Viele Banken akzeptieren
nur solche Vollmachten, die unter Verwendung
der bankeigenen Vollmachtsformulare erstellt
wurden. Dies sollten Sie vorab mit Ihrer Bank klären.
nn Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
können Sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
gegen Gebühr registrieren lassen.
Bundesnotarkammer
– Zentrales Vorsorgeregister –
Postfach 08 01 51 · 10001 Berlin oder
Internet: www.vorsorgeregister.de
Weitere Informationen erteilen auch:
Sozialdienst Kath. Männer e. V.
Cappelstraße 50/52 · 59555 Lippstadt
Ansprechpartner: Anja Balke, Wolfgang Waltemate
Tel.: 02941 9734-0
Fax: 02941 9734-60
E-Mail: balke@skm-lippstadt.de
waltemate@skm-lippstadt.de
Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.
Betreuungsverein Lippstadt
Brüderstraße 13 · 59555 Lippstadt
Ansprechpartnerin: Beate Heck
Tel.: 02941 97855-14
Fax: 02941 97855-20
E-Mail: bheck@diakonie-ruhr-hellweg.de
Betreuungsbehörde:
Stadt Lippstadt
– Fachbereich Familie, Schule und Soziales –
Betreuungsstelle
Geiststraße 47 · 59555 Lippstadt
Ansprechpartnerinnen: Susanne Adomat,
Bettina Kalthoff, Jutta Voß-Ladzik
Tel.: 02941 980-684, -683, -718
Fax: 02941 980-696
E-Mail: susanne.adomat@stadt-lippstadt.de
bettina.kalthoff@stadt-lippstadt.de
jutta.voss-ladzik@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Rechtliche Betreuung
Wenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich
besorgen können und Sie keine Vorsorgevollmacht
erteilt haben, kann die Einrichtung einer
rechtlichen Betreuung für Sie notwendig werden. Eine
rechtliche Betreuung und die Bestellung eines rechtlichen
Betreuers erfolgen durch das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht.
Die Person des Betreuers soll in der Regel
aus dem familiären oder sozialen Umfeld des Betroffenen
ausgewählt werden. Nur dann, wenn aus bestimmten Gründen
keine Angehörigen, Freunde, Bekannte oder Nachbarn
als Betreuer tätig werden können, bestellt das Amtsgericht
einen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins oder einen Berufsbetreuer.
Weitere Informationen erteilen:
Amtsgericht Lippstadt – Betreuungsgericht
Lipperoder Straße 8 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 986-0
Fax: 029 41 986-273
8. Vorsorge, Testament und Todesfall
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/www.vorsorgeregister.de
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