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WISSENSWERTES FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
Über die Hilfe zum Lebensunterhalt hinaus können in
besonders gelagerten Fällen
nn Hilfen zur Gesundheit,
nn Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
nn Hilfe zur Pflege,
nn Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
sowie
nn Hilfe in anderen Lebenslagen
gewährt werden.
Diese Leistungen werden bewilligt vom:
Kreis Soest
Hoher Weg 1 – 3 · 59494 Soest
Tel.: 02921 30-0
Fax: 02921 30-29 45
E-Mail: info@kreis-soest.de
Internet: www.kreis-soest.de
Wohngeld
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten
für Menschen, deren Einkommen bestimmte
Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann
an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer
(Lastenzuschuss) gewährt werden. Die Höhe des Wohngeldes
hängt ab vom Familieneinkommen, von der Zahl
der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
von der monatlichen Miete bzw. Belastung, die bis zu einem
bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt wird.
Bitte beachten Sie, dass Empfänger von Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Bezieher von
Sozialhilfe in der Regel keinen Wohngeldanspruch haben.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes Soziale Leistungen/
Wohngeld sind gern bereit, in Ihrem Einzelfall zu
prüfen, ob ein Wohngeldanspruch besteht.
Stadt Lippstadt
– Fachbereich Familie, Schule und Soziales –
Wohngeldstelle
Geiststraße 46 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 980-657
E-Mail: post@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene
Für Anträge im Rahmen der Kriegsopferfürsorge ist der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig:
LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen
Warendorfer Straße 21 – 23 · 48145 Münster
Briefadresse: LWL-Hauptfürsorgestelle Westfalen,
48133 Münster
Tel.: 0251 591-5827 oder 0251 591-5715
Fax: 0251 591-4775
E-Mail: hauptfuersorgestelle@lwl.org
Internet: www.lwl.org/LWL/Soziales/hauptfuersorge
6. FINANZIELLE ABSICHERUNG UND HILFEN
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