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WISSENSWERTES FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
Das notariell verfasste Testament:
Sie können Ihr Testament auch von einem Notar verfassen
lassen. Das hat den Vorteil, dass keine Zweifel an der
Echtheit Ihres Testamentes aufkommen können und dass
es mit Sicherheit nach Ihrem Tod eröffnet wird.
Das gemeinschaftliche Testament:
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können ein
gemeinschaftliches Testament verfassen. Das eigenhändig
geschriebene Testament kann von einem der beiden
Partner handschriftlich verfasst und von beiden unterschrieben
werden. Auch dann, wenn sich die Ehepartner
gegenseitig als Erben einsetzen, sollten sie dies schriftlich
in einem Testament festhalten. Andernfalls werden auch
eventuelle Kinder in Folge der gesetzlichen Erbfolge bedacht.
Eine individuelle Beratung und Hilfestellung zu diesem
Thema sollten Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt und/
oder Notar holen.
Hilfestellung und Tipps erhalten Sie auch beim
Amtsgericht – Nachlassgericht
Lipperoder Straße 8 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 986-0
Fax: 02941 986-902
E-Mail: poststelle@ag-lippstadt.nrw.de
Internet: www.ag-lippstadt.nrw.de
sowie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
www.bmjv.de und der
Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Lippstadt
Woldemei 36 – 38 · 59555 Lippstadt
Tel: 02941 94882-10
Fax: 02941 94882-30
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw
Literatur zu diesem Thema finden Sie in der
Thomas-Valentin-Stadtbücherei
Fleischhauerstraße 2 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 980-240
Fax: 02941 980-245
E-Mail: stadtbuecherei@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 10:00 – 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Sa. 10:00 – 13:00 Uhr
Bankvollmacht
Mit Ihrer Bank oder Sparkasse können Sie eine Vereinbarung
treffen, dass zu Lebzeiten und/oder im Falle Ihres
Todes alle Rechte aus Ihrem Spar- und/oder Girokonto
unmittelbar auf eine Person Ihrer Wahl übergehen.
Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrem Bankinstitut.
Informationen rund um das Thema
„Trauerfall und Bestattung“
Der Gedanke an den eigenen Tod oder den eines nahen
Angehörigen wird in unserer Gesellschaft möglichst verdrängt.
Im Todesfall sind zahlreiche Formalitäten und
Entscheidungen innerhalb kürzester Zeit zu treffen, die
zu diesem Zeitpunkt jedoch häufig schwerfallen. Daher
ist es von Vorteil, wenn man sich bereits zu Lebzeiten
informiert und ggf. schon Entscheidungen trifft.
Hinweise für Angehörige im Trauerfall:
nn Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt
nn nächste Angehörige unterrichten
8. VORSORGE, TESTAMENT UND TODESFALL
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/www.verbraucherzentrale.nrw
/www.bmjv.de
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