
11. HILFEN BEI KRANKHEIT UND PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, haben
Sie das Recht, bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzubleiben,
um die erforderliche Pflege zu organisieren.
Der Anspruch besteht unabhängig von der Anzahl der
Beschäftigten eines Arbeitgebers. Für den Zeitraum der
kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zahlt die Pflegekasse
auf Antrag eine Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld)
in Höhe von etwa 90 % des Nettoarbeitsentgeltes
aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt.
Pflegezeit
Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf unbezahlte
Freistellung von ihrer Arbeitsstelle für längstens
sechs Monate, um einen nahen Angehörigen in häuslicher
Umgebung zu pflegen. Dabei können sie zwischen einer
vollständigen oder teilweisen Freistellung wählen. Der Anspruch
besteht jedoch nicht bei Arbeitgebern mit 15 oder
weniger Beschäftigten. Für die Zeit der unbezahlten Freistellung
können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen
vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben bekommen.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben
Referat 407, 50964 Köln
Tel.: 0221 3673-0
Internet: www.bafza.de
Familienpflegezeit
Berufstätige pflegende Angehörige haben einen Anspruch
darauf, bis zu 24 Monate die Arbeitszeit auf bis zu 15
Stunden pro Woche zu reduzieren, um die häusliche Pflege
durchführen zu können. Der Rechtsanspruch besteht
gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten.
Beschäftigte, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen,
haben – wie bei der sechsmonatigen Pflegezeit – einen
Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen. Dies kann
bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (Adresse siehe links unten) beantragt werden.
Beratung und Schulung pflegender
Angehöriger – „Familiale Pflege“
Oft ist es der Wunsch des Patienten, nach der Entlassung
aus dem Krankenhaus in der vertrauten häuslichen Umgebung
gepflegt zu werden. Diesem Wunsch kommen
die Lippstädter Krankenhäuser mit dem Angebot der sogenannten
„Familialen Pflege“ entgegen. Sie bieten individuelle
Beratung und Information über Angebote und
Unterstützungsmöglichkeiten der Pflege.
Darüber hinaus werden Pflegetrainings am Krankenbett
angeboten, bei denen spezielle Pflegetechniken vermittelt
werden. Ist der Patient schon nach Hause entlassen
worden, bieten die Krankenhäuser maximal sechs Wochen
nach der Entlassung eines Patienten ein individuelles
Pflegetraining im häuslichen Umfeld an. Sogenannte
„Initial Pflegekurse für Angehörige und Interessierte”
runden das Angebot der „Familialen Pflege“ ab.
Ausführliche Informationen erhalten Sie beim
Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt
Klosterstraße 31 · 59555 Lippstadt
Ansprechpartner: Thorsten Bockes
Tel.: 0176 44469829
E-Mail: thorsten.bockes@dreifaltigkeits-hospital.de
Internet: www.dreifaltigkeits-hospital.de