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nn ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen
(welches auf Wunsch auch fast alle mit einem
Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt)
nn Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden
Werktag beim Standesamt
nn Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger
(Rentenversicherung, Lebensversicherung,
Sterbekasse, Krankenkasse)
nn Abgabe des Testamentes beim Nachlassgericht
nn Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von
Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der
Verstorbene angehört hat
Beratung durch die Friedhofsverwaltung schon vor
dem Trauerfall
Die Mitarbeiterinnen der städtischen Friedhofsverwaltung
stehen Ihnen gerne persönlich für die Beantwortung
sämtlicher Fragen rund um das Thema Friedhöfe, Grabarten,
Beisetzung und Friedhofsgebühren zur Verfügung.
Auskünfte können direkt am Telefon erteilt werden. Es ist
nicht notwendig persönlich zur Friedhofsverwaltung zu
kommen. Sollte dies dennoch erforderlich sein, weil Sie
z. B. nicht mobil sind, berät Sie auf Wunsch eine Mitarbeiterin
der Friedhofsverwaltung bei Ihnen zu Hause.
So erreichen Sie die Friedhofsverwaltung:
Stadt Lippstadt
Fachdienst Bauverwaltung – Friedhöfe
Ostwall 1 (Stadthaus 2.OG) · 59555 Lippstadt
Mo. – Fr. 08:30 – 12:30 Uhr
zusätzlich Do. 14:30 – 17:30 Uhr
und zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung
Ansprechpartnerinnen:
Nicole Becker-Hense Tel.: 02941 980-490
Lena Teich Tel.: 02941 980-430
Informationen sind außerdem der Friedhofsbroschüre
„Friedhöfe in Lippstadt“ zu entnehmen, die Ihnen die
Friedhofsverwaltung gerne zusendet. Sie finden Sie auch
im Internet unter: www.stadt-lippstadt.de/friedhof
Hauptfriedhof Urnenstelen
Rasengrabfeld
8. VORSORGE, TESTAMENT UND TODESFALL
/friedhof