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Betreuungsbehörde:
Stadt Lippstadt
– Fachbereich Familie, Schule und Soziales –
Betreuungsstelle
Geiststraße 47 · 59555 Lippstadt
Ansprechpartnerinnen: Susanne Adomat,
Bettina Kalthoff, Jutta Voß-Ladzik
Tel.: 02941 980-684, -683, -718
Fax: 02941 980-696
E-Mail: susanne.adomat@stadt-lippstadt.de
bettina.kalthoff@stadt-lippstadt.de
jutta.voss-ladzik@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Betreuungsvereine:
Sozialdienst Kath. Männer e. V.
Cappelstraße 50/52 · 59555 Lippstadt
Ansprechpartner: Anja Balke, Wolfgang Waltemate
Tel.: 02941 9734-0
Fax: 02941 9734-60
E-Mail: balke@skm-lippstadt.de
waltemate@skm-lippstadt.de
Internet: www.skm-lippstadt.de
Diakonie Ruhr-Hellweg e. V.
Ansprechpartnerin: Beate Heck
Betreuungsverein Lippstadt
Brüderstraße 13 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 97855-14
Fax: 02941 97855-20
E-Mail: bheck@diakonie-ruhr-hellweg.de
Internet: www.diakonie-ruhr-hellweg.de
Sollten Sie interessiert sein, selbst als ehrenamtlicher
Betreuer tätig zu werden, informieren Sie die oben genannten
Betreuungsvereine gerne. Folgende Broschüren
wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
herausgegeben:
nn Broschüre „Patientenverfügung“oder
nn Broschüre „Betreuungsrecht“
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
11015 Berlin
Internet: www.bmjv.de
Erben und Vererben
Durch ein Testament kann jeder bestimmen, wer im Falle
seines Ablebens seine Besitztümer erbt. Die durch ein
Testament festgelegten Bestimmungen haben dabei Vorrang
vor der gesetzlichen Erbfolge, die im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Gesetzliche Regelungen
über Testamente finden Sie in den §§ 2064 ff., §§ 2299
ff. BGB
Wollen Sie von einer gesetzlichen Erbfolge abweichend
einen Erben bestimmen oder bestimmte Güter vererben,
müssen Sie dies in einem Testament festhalten. Dazu haben
Sie unterschiedliche Möglichkeiten.
Das eigenhändig verfasste Testament:
Damit Ihr Wille auch tatsächlich erfüllt wird, muss das
Testament
von Ihnen eigenhändig handschriftlich verfasst
sein. Ist es mit dem PC geschrieben, ist es nicht
rechtskräftig. Ihre Wünsche und Ihr Wille sollten klar
und verständlich benannt sein. Das Testament muss mit
Ihrem vollständigen Namen unterschrieben und mit der
Angabe des Ortes und des Datums versehen sein. Wollen
Sie einen sicheren Aufbewahrungsort für Ihr Testament,
hinterlegen Sie es beim örtlichen Amtsgericht oder bei
einem Notar.
8. Vorsorge, Testament und Todesfall
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