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WISSENSWERTES FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN
Mietrecht – Mieterschutz
Die Regelungen des Mietrechts sollen Mieter vor ungerechtfertigten
Kündigungen oder Mieterhöhungen bewahren.
Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich
erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam. Weiterhin müssen
bestehende Gründe für eine fristlose oder ordentliche Kündigung
gegeben sein, z. B. nicht unerhebliche schuldhafte
Vertragsverletzungen des Mieters, Eigenbedarf des Vermieters,
Zahlungsverzug mit mind. zwei Mietraten. Bei einer
fristlosen Kündigung muss einer der Gründe in besonderem
Maße vorliegen, um diese zu rechtfertigen.
Informationen zum Mieterschutz erhalten Sie beim:
Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e. V.
Bahnhofstraße 11 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 5633
Fax: 02941 59509
E-Mail: lippstadt@mieterbund-owl.de
Internet: www.mieterbund-owl.de
Daneben haben sich einige in Lippstadt ansässige Rechtsanwälte
auf Mietrecht spezialisiert, die Sie (regelmäßig
kostenpflichtig) beraten und Ihnen entsprechende Auskünfte
geben.
Umzug
Wenn Sie umziehen, melden Sie sich beim „Einwohnermeldeamt“
Ihres neuen Wohnortes an. Eine Abmeldung
beim „Einwohnermeldeamt“ Ihres alten Wohnortes ist
nicht erforderlich.
Ziehen Sie allerdings innerhalb von Lippstadt in eine andere
Wohnung oder in ein Seniorenheim, melden Sie
sich einfach beim hiesigen Fachdienst Einwohner- und
Ausländerwesen (Einwohnermeldeamt) um. Dort erhalten
Sie auch alle notwendigen Formulare. Durch die
Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes ist bei der
An- bzw. Ummeldung die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
(Bestätigung des Vermieters) erforderlich.
Stadt Lippstadt
– Fachbereich Recht und Ordnung –
Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen
Geiststraße 47 · 59555 Lippstadt
Tel.: 02941 980-640
E-Mail: post@stadt-lippstadt.de
Internet: www.lippstadt.de
Denken Sie daran, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Radio,
Fernsehen oder Zeitungsabonnements u.ä. ab- oder umzumelden.
Vergessen Sie auch bitte nicht, Ihre Anschriftenänderung
der Rentenstelle, Krankenkasse, Versicherungen,
Bank oder Sparkasse sowie Ihren Verwandten
und Bekannten bekannt zu geben. Sie haben die Möglichkeit,
der Deutschen Post einen (kostenpflichtigen)
Nachsendeauftrag zu erteilen.
9. WOHNEN IM ALTER
Wehr an der Schule im Grünen Winkel
/www.lippstadt.de
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